Jeder Verbraucher kann einen Online-Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Eine Angabe von Gründen ist nicht nötig. So gehen Sie bei einem Widerruf vor.
Als Verbraucher haben Sie laut einer gesetzlichen Regelung die Möglichkeit, von einem Online-Kauf innerhalb von 14 Tagen zurückzutreten. Informationen dazu und zu den Ausnahmen (dazu gehören zum Beispiel individuell gefertigte Ware und Hygieneartikel) finden Sie in der Widerrufsbelehrung des Händlers. Die Widerrufsbelehrung können Sie beim Online-Kauf beim Bestellprozess und in der Bestellbestätigung einsehen.
Online-Shopping: Ware zurückgeben ohne Angabe von Gründen
Binnen 14 Tagen können Sie Ihre Online-Käufe widerrufen. Sie müssen gegenüber dem Händler keine Angabe machen, warum Sie den Kauf widerrufen. Nach dem Widerruf senden Sie die Ware wieder zurück an den Händler und erhalten dann den Kaufpreis zurückerstattet. Ihr Widerrufsrecht deckt viele Situationen ab: Egal, ob Ihnen die Waren nicht gefällt, Kleidungsstücke nicht die richtige Größe oder Farbe haben, die Ware beschädigt ist oder falsche Ware bestellt oder geliefert wurde. Auch wenn Sie mehrere Alternativen wie Kleidergrößen oder Farben bestellt haben oder nach dem Kauf feststellen, dass Sie eigentlich viel zu viel Geld beim Shoppen ausgegeben haben, dürfen Sie den Kauf widerrufen.
Sie als Verbraucher tragen die Versandkosten für die Retoure, sofern der Händler Sie zuvor darüber informiert hat. Gerade größere Händler bieten jedoch häufig die Übernahme der Versandkosten an.
Online-Shopping: Defekte Ware reparieren lassen
Losgelöst von den Widerrufsmöglichkeiten dürfen Sie eine zum Lieferzeitpunkt mangelbehaftete Neuware dank der gesetzlichen Gewährleistung innerhalb von 6 Monaten umtauschen oder reparieren lassen. Dazu wenden Sie sich schriftlich an den Händler. Dieser entscheidet, ob er umtauschen oder reparieren will. Außerdem trägt der Händler die anfallenden Versandkosten.
Sogar ein Rücktritt vom Kauf ist im Rahmen der Gewährleistung möglich, allerdings nur dann, wenn Umtausch oder Reparatur nicht greifen. Über den 6. Monat hinaus gilt die gesetzliche Gewährleistung bei Neuwaren 24 Monate lang. Allerdings tragen Sie als Käufer nach Ablauf von sechs Monaten die Beweislast, dass der Defekt schon zum Zeitpunkt der Lieferung bestand.