Mac OS: Zugriff aufs Internet einschränken

Mac OS lässt sich kindersicher machen. Damit Kinder nicht altersgerechte Webseiten in Safari öffnen können, müssen Sie die Browsereinschränkungen konfigurieren.

Ganz ohne Regeln sollte man Kinder besser nicht vor dem Rechner sitzen lassen. Egal, ob Sie nicht wollen, dass Ihre Kinder den ganzen Tag mit Ego-Shootern verbringen oder auf unseriösen oder jugendgefährdenden Webseiten landen: Am Mac lässt sich unter anderem ganz genau festlegen, wie lange Kinder vor dem Rechner sitzen und welche Webseiten Sie besuchen dürfen. In unserem Tipp Kindersicherung auf dem Mac einrichten erfahren Sie, wie Sie ein spezielles Kinderkonto auf Ihrem Mac anlegen und optimal konfigurieren. Damit regeln Sie die Mac-Nutzung Ihrer Kindern und stellen sicher, dass diese nicht rum um die Uhr vor dem Rechner hocken.

In diesem Beitrag gehen wir auf die App-Nutzung und die Zeitbegrenzung ein. Eine weitere Funktion, die Ihnen im Zusammenhang mit der Kindersicherung zur Auswahl steht, nennt sich „Browsereinschränkungen“. Damit können Sie festlegen, welche Webseiten Safari anzeigen darf.

Wechseln Sie zum Bereich „Kindersicherung“, so wie hier beschrieben, und bringen Sie das Register „Web“ nach vorne. Drei Optionen stehen Ihnen in diesem Dialog zur Verfügung: Standardmäßig ist „Zugriff nur auf diese Websites erlauben“ aktiviert, sodass das Kinderkonto nur auf die Handvoll Seiten, die in der unteren Liste aufgeführt sind, zugreifen kann. Abgesehen von der Apple-Homepage handelt es sich hierbei um speziell für Kinder konzipierte Webangebote wie „ZDFtivi“, „Disney“ und „kidsweb.de“. Um weitere Seiten hinzuzufügen, klicken Sie auf das Plussymbol und wählen „Lesezeichen hinzufügen“. Tragen Sie nun den „Titel der Website“ und die „Adresse“, also die URL ein und bestätigen Sie mit „OK“.

Wenn Sie den Punkt „Möglichst nur jugendfreie Websites“ auswählen, versucht Safari, ungeeignete Inhalte für Ihre Kinder zu sperren. Sie haben hier außerdem noch die Möglichkeit, nach einem Klick auf „Anpassen“ die Webseiten anzugeben, deren Besuch Ihren Kindern stets erlaubt oder grundsätzlich nicht gestattet ist.