Achtung Zoll! Das muss man beim Online-Shopping im Ausland beachten

Wer im Ausland etwas einkauft, sollte immer daran denken, dass in vielen Fällen noch Zollgebühren anfallen. Das vermeintliche Schnäppchen kann dann schnell teuer werden…

Online-Shopping im Ausland ist meist unkompliziert. Die Abwicklung beim Zoll ist es eher nicht. Auch wenn bei manchen Waren nicht nur der vermeintlich günstige Preis im Ausland lockt: Oft sind Produkte noch gar nicht in Deutschland erhältlich und werden es vielleicht auch nie sein. Da sind ein Online-Kauf und die Bezahlung mit Paypal natürlich besonders verlockend.

Aber: Zoll- und abgabenfrei sind nur Produkte, deren Zollwert 22 Euro nicht übersteigt. Liegt der Wert darüber, muss Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent des Rechnungswertes entrichtet werden. Noch teurer wird der Warenimport aus den USA ab einem Warenwert von 150 Euro. Dann fallen nämlich zusätzlich noch 8,5 Prozent Zoll an. Und wenn Sie nicht aufpassen, bezahlen Sie mehr als Sie eigentlich müssten. Das liegt daran, dass der Zoll mitunter alle Logistikkosten zum Rechnungswert addiert und es dadurch eine höhere Basis für die Berechnung der fälligen Einfuhrabgaben gibt.

Die Logistikkosten umfassen die Versandkosten, eine Transportversicherung sowie etwaige Zusatzkosten für Lagerung, Priorisierung oder Sonderdeklarationen.

Und es macht in der Endabrechnungen schon einen gewaltigen Unterschied, ob beispielsweise 80 Euro Logistikkosten auf einen Rechnungsbetrag von umgerechnet 300 Euro aufgeschlagen werden. Es geht aber noch weiter: Die fällige Einfuhrumsatzsteuer wird nämlich nicht vom Rechnungswert, sondern von der Summe aus Rechnungswert, Logistikkosten und Zollabgaben berechnet. Da Steuern auf Abgaben berechnet werden, kassiert der Staat an dieser Stelle doppelt ab!

Entgelt für die Zollabfertigung bezahlen

Warensendungen aus einem Nicht-EU-Land müssen beim Zoll angemeldet werden. Die Art der Zollabfertigung und die Höhe der Zollabgaben richten sich nach Inhalt der Sendung, Warenwert und Herkunftsland. Bei Lieferungen mit der Deutschen Post DHL übernimmt das Logistikunternehmen die Abwicklung. Auslandssendungen, für die in Deutschland Einfuhrabgaben fällig werden, veranschlagt die Deutsche Post DHL mit einer Auslagepauschale von sechs Euro – aber nur, wenn die Sendung zur Hausanschrift des Empfängers geliefert wird. Die sechs Euro entfallen, wenn das Paket beim örtlichen Zollamt zur Abholung durch den Empfänger hinterlegt wird.

Bei Sendungen mit DHL Express wird die Auslagepauschale nicht erhoben. Hier bezahlt der Empfänger stattdessen eine sogenannte Kapitalbereitstellungsprovision für die Zollabwicklung in Höhe von mindestens 14,88 Euro.

Zusatzgebühren bei der Postverzollung

Teuer wird es, wenn ein zollpflichtiges Paket vom Absender nicht deklariert oder mit einem falschen Wert oder falscher Inhaltsangabe deklariert wurde. Dann fordert der deutsche Zoll vom Empfänger Unterlagen an, aus denen die exakte Produktbezeichnung und der Kaufbetrag hervorgehen, also beispielsweise ein Paypal-Zahlungsbeleg oder eine Kreditkartenabrechnung sowie eine Verkaufsrechnung. In einem solchen Fall darf die Deutsche Post DHL eine zusätzliche Gebühr von 28,50 Euro für ausländische, zollpflichtige Pakete erheben. Wenn der Empfänger selbst beim Zoll erscheint, wird die Postverzollungsgebühr nicht berechnet.

Was tun, wenn der Zoll die Sendung zurückhält?

Falls der Zoll die Vermutung hat, dass die Warensendung falsch deklariert wurde, haben Sie meist ein echtes Problem und müssen je nach Warenwert Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer entrichten.

Der Trick ist alt, funktioniert aber selten: Ein Verkäufer aus Asien oder den USA deklariert die Warensendung als privates Geschenk („Gift“) und gibt einen Wert von weniger als 45 Euro an. Dann werden keine Abgaben fällig, das Paket passiert im Idealfall den Zoll. Doch Vorsicht: Bei Kontrollen entlarven die geschulten Zollmitarbeiter in den meisten Fällen die falsch deklarierte Ware.

Das gilt übrigens auch dann, wenn der Warenwert offensichtlich falsch und die Rechnung nicht glaubwürdig ist. Der Zoll kann den Warenwert dann schätzen und als Basis für die Zollabgaben und Einfuhrumsatzsteuer zugrunde legen. Dazu reicht meist eine schnelle Google-Suche aus und das Finden entsprechender Angebote aus.